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Bundesarchiv setzt auf "Digitalisierung on demand"

Änderungen im Verfahren der Anfertigung von Reproduktionen für Benutzerinnen und Benutzer ab Ende des Jahres 2023

17.11.2023

Benutzung

Digitalisierung

Bundesarchiv Koblenz, Ansicht von Westen, 2016

Ausgehend von dem Anliegen, die Nutzung von Unterlagen zur deutschen Zeitgeschichte so wenig wie möglich mit Kosten zu belasten, setzt das Bundesarchiv künftig noch stärker auf den Service "Digitalisierung on demand". Der Vertrag mit dem externen Dienstleister, dem an den Standorten Berlin-Lichterfelde, Freiburg und Koblenz die Herstellung von Reproduktionen übertragen worden war, wurde über das Jahr 2023 hinaus nicht mehr verlängert.

Wie bisher kann bestelltes Archivgut bei einer persönlichen Benutzung in den Lesesälen durch die Benutzenden selbst fotografiert werden. Soll die Erstellung von Reproduktionen mit einer maximalen Auflösung von 400 dpi in Auftrag gegeben werden, ist der Adressat ab dem 11. Dezember 2023 nicht mehr der externe Dienstleister, sondern unmittelbar das Bundesarchiv.

Die durch Benutzungen, also "on demand" initiierten Digitalisierungen ergänzen somit das vor allem an thematischen Schwerpunkten orientierte eigene Digitalisierungsprogramm des Bundesarchivs. Die bestellten Akten werden grundsätzlich vollständig digitalisiert und sollen, sofern rechtliche Beschränkungen dem nicht entgegenstehen, zur allgemeinen Nutzung über die Rechercheanwendung invenio bereitgestellt werden. Deshalb werden im Regelfall auch keine Gebühren für die Anfertigung der Reproduktionen von Akten, die keinen Schutzfristen unterliegen, in Rechnung gestellt werden. Gebühren können allerdings für Sonderwünsche oder individuelle Bereitstellung entstehen.

Stehen rechtliche Beschränkungen einer allgemeinen Bereitstellung digitalisierter Akten entgegen, kann ein individueller Zugang über eine Anmeldung per eID oder über eine Austauschplattform eingerichtet werden. Bei sehr großen Datenmengen muss ein postalischer Versand mittels Datenträger stattfinden, für den Auslagen in Rechnung gestellt werden. Papierkopien werden grundsätzlich nicht mehr angefertigt.

Die Kapazitäten des Bundesarchivs für die "Digitalisierung on demand" werden in den nächsten Monaten und Jahren sukzessive weiter ausgebaut. Um eine völlige Überlastung des Service in der Anfangszeit zu vermeiden, gilt für die Bestellung von Reproduktionen eine Obergrenze von 10 Akten pro Benutzung, in Freiburg 5 Akten pro Benutzung. Daneben besteht die Möglichkeit, einen Recherchedienstleister mit der Anfertigung von Fotografien vor Ort zu beauftragen.

Nähere Informationen zu Besonderheiten des Bestellverfahrens an den betroffenen Standorten finden Sie in Kürze auf der Seite Kopien bestellen.